Telefonische Gebote zur Kunstauktion Nr. 109 (19. Oktober 2024)
Da es sich um eine öffentlich zugängliche Auktion handelt, finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge [§§ 312b-312d BGB] und die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes [§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB] keine Anwendung.
Ab einem Schätzpreis von 800 EUR pro Katalog-Nr. möglich. Bitte tragen Sie den Startpreis oder höher als Gebot ein. Falls kein Preis eingetragen ist, gilt automatisch - gemäß unserer Versteigerungsbedingungen - der Startpreis als Ihr (Mindest-) Gebot.