Telefonische Gebote zur Kunstauktion Nr. 110 (12. April 2025)

Da es sich um eine öffentlich zugängliche Auktion handelt, finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge [§§ 312b-312d BGB] und die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes [§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB] keine Anwendung.

Ab einem Schätzpreis von 800 EUR pro Katalog-Nr. möglich. Bitte tragen Sie den Startpreis oder höher als Gebot ein. Falls kein Preis eingetragen ist, gilt automatisch – gemäß unserer Versteigerungsbedingungen – der Startpreis als Ihr (Mindest-) Gebot.


Bitte tragen Sie ein:

Die Gebote verstehen sich ohne Aufgeld.

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